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Unterschreiben Sie die "CNVC- Trainer_innen- Vereinbarung"

ERSTELLT IM MÄRZ 2023, GÜLTIG BIS ZUR AKTUALISIERUNG

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Der Zweck dieser Vereinbarung besteht darin, eine Abstimmung und Synergie zwischen CNVC und zertifizierten Trainer:innen (ZT) zu schaffen und allen Beteiligten dabei zu helfen, gewaltfreie Kommunikation erfolgreicher in der Welt zu teilen.

Diese Vereinbarung wurde für 2023 erheblich überarbeitet, mit dem Ziel, sinnvoller zu sein, relevant, inspirierend und in Übereinstimmung mit den GFK-Prinzipien, die wir alle schätzen.

Bitte lies diese Vereinbarung durch und - wenn Du damit einverstanden bist - unterzeichne sie am Ende. Falls Du Fragen hierzu hast, teile sie uns bitte per Mail an [email protected] mit.

PRÄAMBEL

Das Center for Nonviolent Communication (CNVC) ist eine globale Organisation, die das Erlernen und Weitergeben der Gewaltfreien Kommunikation (GFK) unterstützt und Menschen hilft, Konflikte im persönlichen, organisatorischen und politischen Umfeld friedlich und effektiv zu lösen.

CNVC ist eine laut US-amerikanischem Recht nach §501(c)(3) steuerbefreite, gemeinnützige Organisation, die in den Vereinigten Staaten, im Bundesstaat Texas, registriert ist.

Das CNVC agiert als ein Hüter der Integrität des Prozesses der GFK und ein Knotenpunkt für Informationen und Ressourcen im Zusammenhang mit der GFK, einschließlich Ausbildung, Konfliktlösung, Projekten und organisatorischen Beratungsdiensten. Der Zweck des CNVC ist es, menschliche Beziehungen in den Bereichen persönliche Entwicklung, zwischenmenschliche Beziehungen und in sozialen Systemen und Strukturen wie Wirtschaft, Bildung, Justiz, Gesundheitswesen und Friedenssicherung nachhaltiger, mitfühlender und "lebensdienlicher" zu gestalten. Die GFK wird in über 65 Ländern gelehrt und praktiziert (Tendenz steigend), wobei sie das Leben von hunderttausender Menschen auf der ganzen Welt berührt.

ZTs sind Menschen, die nach dem Zertifizierungsverfahren des CNVC die Werte und Prinzipien der GFK leben und verkörpern. Darüber hinaus können ZTs die wesentlichen Prinzipien artikulieren und die GFK auf eine Art und Weise weitergeben, die mit dem von Marshall Rosenberg entwickelten Prozess übereinstimmt.

Auch nach der Zertifizierung bittet das CNVC die ZTs, die Prinzipien der GFK im Rahmen eines kontinuierlichen Prozesses der Weiterentwicklung zu erlernen und vertiefen.

Das CNVC bittet die ZTs, sich das Bewusstsein der GFK zu eigen zu machen und daher im Rahmen ihrer Bereitschaft und Möglichkeiten auf jede erdenkliche Art und Weise in lokalen und/oder internationalen Gemeinschaftsprojekten mitzuarbeiten. Das CNVC bittet ZTs darum, sich ehrenamtlich in CNVC-Gremien (Kreisen, Komitees oder Arbeitsgruppen) zu engagieren, um so die Chancen für einen Paradigmenwechsel von ‘lebensfeindlich’ zu ‘lebensfördernd’ auf allen Ebenen zu erhöhen.

DIE VEREINBARUNG

Ziel dieser Vereinbarung ist es, Übereinstimmung und Synergien zwischen dem CNVC und den ZTs zu schaffen und allen Beteiligten zu mehr Erfolg bei ihren Aufgaben zu verhelfen.

Diese Vereinbarung zwischen CNVC und ZTs gewährt den ZTs das Recht, das Markenzeichen des CNVC sowie weitere (im Anhang 1 aufgeführte) Vorteile zu nutzen, zusammen mit der Bitte an die ZTs, die jährliche Trainer:innenumfrage (Annual Trainer Survey) auszufüllen. Diese ermöglicht es dem CNVC:

• Die Beiträge, die Trainer:innen auf der ganzen Welt leisten zu würdigen und sie besser sichtbar zu machen;

• Daten zu sammeln, die uns dabei helfen, die erreichte Wirkung und die involvierten

• Zielgruppen zu erfassen (dies hilft uns bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte);

• Bewährte Praktiken zu sammeln und diese Praktiken zur Unterstützung der ZTs weiterzugeben;

• Die Faktoren zu verstehen, die dazu beitragen, dass ZTs erfolgreich sind und Freude an ihrer Arbeit haben (und Faktoren, die dem entgegenstehen);

• Einen vollständigen Abgleich von Absicht, Verhalten und Verpflichtungen zwischen allen Parteien zu haben. Dazu gehört auch Klarheit über die Verfahren, wenn die Vereinbarung nicht eingehalten wird.

I. WIE WIR DIE GEWALTFREIE KOMMUNIKATION LEBEN UND TEILEN WOLLEN

Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichte ich mich als ZT, mein Handeln nach dem Leitbild, Ethikkodex und den Zielen des CNVC auszurichten:

1. Leitbild und Ethikkodex

Das CNVC ist bestrebt, dass alle unsere Tätigkeiten, Aktivitäten und Programme auf gegenseitiger Berücksichtigung der menschlichen Bedürfnisse im Einklang mit dem Bewusstsein der Gewaltfreien Kommunikation beruhen. Daher wünscht sich das CNVC, dass alle Beziehungen mit ZTs und Teilnehmenden auf Aufrichtigkeit und Empathie im Rahmen der Einhaltung dieser Trainer:innenvereinbarung beruhen.

2. Unser Ziel

Das Ziel des CNVC ist es, eine starke und wachsende Gemeinschaft von ZTs zu entwickeln, die ihre Fähigkeiten zur Förderung einer friedlicheren Welt einsetzen und sie dabei zu unterstützen.

3. Unser Qualitätsverständnis

Je mehr ZTs das Bewusstsein der GFK in ihrem Lehren und Leben wertschätzen, desto wirksamer wird die gesamte Gemeinschaft der GFK im Erreichen unseres Ziels sein, eine friedlichere Welt zu schaffen.

Um die Werte der GFK zu leben, bittet das CNVC die ZTs, einen fortlaufenden Prozess der persönlichen Entwicklung aufrechtzuerhalten, sich gegenseitig durch den Austausch von Materialien zu unterstützen, Feedback zu geben und zu empfangen, Empathie anzubieten und Wege zu erkunden, neue Trainingsformate und -materialien zu entwickeln. Das CNVC ermuntert ZTs in der jährlichen Trainer:innenumfrage (Annual Trainer Survey), ihre Informationen über ihre Arbeit zu teilen.

4. Respekt gegenüber Teilnehmenden

ZTs verpflichten sich, mit ihren Teilnehmenden im Einklang mit den Werten gegenseitigen Vertrauens, Sicherheit und Respekt zu agieren. Das CNVC legt großen Wert darauf, dass ZTs ein hohes Maß an persönlicher Integrität wahren und sich ihrer Rolle und Verantwortung bewusst sind, wenn sie Teilnehmende unterrichten, begleiten, beaufsichtigen oder beraten, insbesondere wenn Grenzen getestet und Beziehungen aufgebaut werden.

5. Grenzen wahren

Im Verlauf von Veranstaltungen der GFK kann es vorkommen, dass Teilnehmende und ZTs gleichermaßen ein unerwartetes Maß an emotionaler Intensität, Intimität oder Verletzlichkeit empfinden und diese Gefühle in Form von sexuellem Kontakt ausdrücken möchten.

Das CNVC möchte Integrität, Verantwortung, Rücksichtnahme und Fürsorge gegenüber Veranstaltungsteilnehmenden, ZT-Kandidat:innen und Gemeinschaften vorleben und vertreten, um sicherere Lernräume zu schaffen. Das CNVC möchte ein Bewusstsein für folgende Themen schärfen:

  • Macht Dynamiken, die auftreten können..
  • Auswirkung einer (sexuellen, romantischen oder anderen) Beziehung über Machtunterschiede hinweg.
  • Die Verletzlichkeit von Menschen, die sich in potenziell emotional aufgeladene Situationen begeben.

Daher erklären sich die ZTs mit Folgendem einverstanden:

  • Sie verzichten auf sexuelle Kontakte mit Seminarteilnehmenden, auch in 1:1 Lernfeldern, mit Coachees oder Klient:innen während Veranstaltungen der GFK und für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Beendigung der beruflichen Beziehung.
  • Wenn ZTs romantische oder sexuelle Gefühle für Teilnehmende entwickeln oder wenn Teilnehmende solche Gefühle für ZTs zum Ausdruck bringen, bitten wir ZTs, Unterstützung zu suchen und innerhalb des Trainingsteams oder des persönlichen Unterstützerkreises Transparenz zu bieten, um einen Weg zu finden, für alle zu sorgen, ohne das Verhältnis weiter zu vertiefen. Offenheit für Feedback ist wichtig, um blinde Flecken zu minimieren.

Weitere Informationen zu dieser Bitte befinden sich in den Leitlinien zum Thema Sexualität und Intimität, die im Vorbereitungspaket für die Zertifizierung enthalten sind.

6. Inklusion und Raum für alle schaffen

Das CNVC und die ZTs verpflichten sich, bewusst und achtsam zu sein, wenn es darum geht, Inklusivität zu schaffen, Vielfalt (Diversität) zu zelebrieren und Gleichheit und Fairness für alle Teilnehmenden im Hinblick auf ihre Hautfarbe, ethnischen Hintergrund, Religion, Status, Geschlecht, Alter, Fähigkeiten und politischen Überzeugungen zu wahren, und die Teilnehmenden dabei zu unterstützen, ihre Bedürfnisse zu äußern.

Das CNVC und die ZTs bemühen sich, Teilnehmende und Trainer:innen aus Ländern und Gruppen einzubeziehen, die in der Vergangenheit benachteiligt waren, und fördern den wirtschaftlichen Zugang für alle, um an CNVC-Veranstaltungen und Ressourcen teilzuhaben. Wir bitten die ZTs geeignete Gesprächsräume zu schaffen, in denen vielfältige Perspektiven, Bedürfnisse und ehrliche Äußerungen aller Teilnehmenden möglich sind, einschließlich der kulturellen Überzeugungen und Praktiken, die die Anwesenden mitbringen.

Im Wesentlichen streben wir nach Räumen, in denen freie Meinungsäußerung, verletzlicher Austausch und Achtung sowie Fürsorge für die Verletzlichkeit aller Teilnehmenden willkommen sind. Wenn um Vertraulichkeit gebeten wird, bitten wir die ZTs, dies mit den Teilnehmenden auf eine Weise zu regeln, die die Formulierung von Bitten und Vereinbarungen fördert und der jeweiligen Situation sowie allen Anwesenden gerecht wird.

7. Interessenkonflikte

Das CNVC definiert einen Interessenkonflikt als eine Situation, in der eine Person oder eine Organisation an mehreren Interessen beteiligt ist, sei es finanzieller oder anderer Art. Der Dienst an einem Interesse könnte bedeuten, entgegen einem anderen zu agieren oder einen vermeintlichen oder tatsächlichen Vorteil für sich selbst oder eine andere involvierte Person daraus zu ziehen.

ZTs verpflichten sich, alle beruflichen Verträge oder Rollen offenzulegen, die sich auf ihre persönlichen, beruflichen, rechtlichen oder finanziellen Interessen oder Beziehungen auswirken könnten, die ihre Objektivität, Kompetenz oder Effektivität bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als ZT beeinträchtigen könnten. Darüber hinaus erklären sich ZTs bereit, eine offene und transparente Diskussion darüber zu führen, wie der vermeintliche oder tatsächliche Interessenkonflikt gehandhabt werden soll.

8. Klärung von Konflikten und Differenzen

Wir erkennen an, dass innerhalb des Netzwerks, mit Teilnehmenden oder zwischen dem CNVC und ZTs Bedenken, Beschwerden, Meinungsverschiedenheiten und Differenzen bezüglich dieser Vereinbarung auftreten können.

Die ZTs, die Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführer erklären sich bereit, diese Probleme in erster Instanz und bei frühestmöglicher Gelegenheit mit den betroffenen Personen anzusprechen, um auf informellem Wege eine akzeptable Lösung zwischen den Parteien zu finden.

Die ZTs, die Vorstandsmitglieder und der Geschäftsführer vereinbaren außerdem, sich nach besten Kräften um eine Lösung zu bemühen, wenn sie um die Lösung eines Problems gebeten werden. Das bedeutet, dass die ZTs, die Vorstandsmitglieder und der Geschäftsführer sich bereit erklären, im Bedarfsfall innerhalb des Netzwerks die Unterstützung einer Person oder einer Konfliktbearbeitungsgruppe zu suchen, die für alle beteiligten Parteien annehmbar ist. Wir hoffen, dass dieser Ansatz zu einer Lösung führt, die für alle Beteiligten zufriedenstellend ist.

Wenn Konflikte auftreten, die nicht gelöst werden und dem CNVC, den ZTs und/oder den Vorstandsmitgliedern Schaden zufügen, kann das CNVC den aktiven Status von ZTs vorübergehend aussetzen, bis sie bereit sind, sich auf einen Konfliktlösungsprozess (oder eine Mediation) mit denjenigen einzulassen, die durch ihr Handeln betroffen sind.

Für den Fall, dass keine Einigung erzielt werden kann und eine dritte Partei erforderlich ist, wird das CNVC eine:n Schlichter:in des International Centre for Dispute Resolution (Internationales Zentrum für Streitbeilegung) beauftragen, und alle Parteien verpflichten sich, sich an das Ergebnis dieses Verfahrens zu halten.

Für den Fall, dass eine Kontroverse, ein Anspruch oder eine Differenz zwischen den Parteien, die sich aus dem Schlichtungsverfahren oder der Trainer:innenvereinbarung ergibt oder damit zusammenhängt, nicht durch eine der oben beschriebenen Methoden gelöst wird, wird die Differenz gemäß den Gesetzen und rechtlichen Bestimmungen des Staates Texas, Travis County, Vereinigte Staaten, verstanden und ausgelegt.

Da das CNVC in den Vereinigten Staaten, im Bundesstaat Texas, registriert ist, unterliegen wir letztendlich den dortigen Gesetzen, auch wenn einige Prinzipien der GFK von den Prinzipien dieser Rechtssysteme abweichen. Wir hoffen, dass die Anwendung dieser Systeme der letzte Ausweg ist und dass wir die Prinzipien der GFK nutzen können, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

II. ZUERKENNUNG DER ZERTIFIZIERUNG

Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung erklärt sich der/die unterzeichnende ZT bereit, seine/ihre Absichten und Handlungen mit den in Abschnitt I dargelegten Bedingungen in Einklang zu bringen. Im Gegenzug gewährt das CNVC dem/der ZT das nicht-exklusive und nicht übertragbare Recht, den Namen, das eingetragene Markenzeichen sowie das Schulungsmaterial des CNVC zu verwenden.

1. Rechtsvorbehalt

Mit Ausnahme des Titels "CNVC Zertifizierte:r Trainer:in" oder Zertifizierte:r Trainer:in", der durch diese Vereinbarung ausdrücklich anerkannt wird, behält sich das CNVC alle Rechte an seinem Namen, seinem eingetragenen Markenzeichen sowie an den urheberrechtlich geschützten Schulungsmaterialien vor.

2. Werte des CNVC

Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass ein wesentlicher Wert des CNVC ideeller Natur ist (z.B. eine wohlwollende Haltung). Es kann daher für ein:e ZT notwendig sein, Maßnahmen zum Schutz dieser Werte zu ergreifen. Wenn das CNVC Grund zu der Annahme hat, dass Handlungen eines/einer ZTs diese Werte schädigen könnten, steht es dem CNVC frei, Maßnahmen zu ergreifen, um die/den ZT auf die Verletzung, den Verlust oder den Schaden hinzuweisen und Anstrengungen zu unternehmen, eine Lösung des Problems mit Hilfe der Prozesse der GFK zu finden.

3. Laufzeit der Vereinbarung

Diese Vereinbarung ist so lange gültig, bis sie vom CNVC aktualisiert wird. Jedes Jahr wird das CNVC im Rahmen der jährlichen Trainer:innenumfrage (Annual Trainer Survey = ATS) alle ZTs bitten, erneut zu bestätigen, dass sie bereit sind, im Einklang mit dieser Trainer:innenvereinbarung zu agieren. In der Umfrage gibt es die Möglichkeit, Rückmeldungen zu geben oder Vorschläge für Änderungen an zukünftigen Versionen dieser Vereinbarung zu machen.

III. VERHÄLTNIS DER PARTEIEN

Die Parteien sind sich darüber einig, dass diese Vereinbarung keine Partnerschaft, kein gemeinsames Unternehmen, keine Handlungsvollmacht, kein Arbeitsverhältnis und keine treuhänderische Beziehung jeglicher Art zwischen ihnen begründet, und dass keine der Bestimmungen dieser Vereinbarung dazu dient, eine der Parteien zu irgendeinem Zweck zu Vertreter:innen, Handlungsbevollmächtigten, Mitunternehmer:innen, Partner:innen oder Mitarbeiter:innen der anderen Partei zu machen.

1. Haftung in der Beziehung zwischen den Parteien

ZTs sind praktische Anwender:innen der GFK, die durch den Zertifizierungsprozess an das CNVC angeschlossen sind. Mit der Bezeichnung als ZT verleiht die Organisation ihnen Glaubwürdigkeit und Sichtbarkeit als Personen, denen die Organisation vertraut und die sie der Öffentlichkeit als GFK-Lehrende empfiehlt.

Alle ZTs agieren finanziell und juristisch selbstständig. CNVC ermutigt ZTs, Geschäftsstrukturen aufzubauen, gegebenenfalls eine Haftpflichtversicherung abschließen und Ressourcen zu nutzen, die sie dabei unterstützen, GFK in der Welt zu verbreiten. CNVC stellt ZTs diese Ressourcen jedoch derzeit nicht zur Verfügung.

CNVC übernimmt keine Haftung für entstandene Verbindlichkeiten, Verpflichtungen, Gewährleistungen, Garantien oder Zusicherungen, die ein:e ZT im Zusammenhang mit der Verwendung seines/ihres Status als ZT, wie in dieser Vereinbarung beschrieben, abgegeben hat. ZTs stellen CNVC von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten und Kosten frei, die sich aus Fehlverhalten oder Verhalten als CNVC-ZT ergeben und welches nicht im Einklang mit den Werten der GFK oder dem Inhalt dieser Vereinbarung steht. Darüber hinaus empfiehlt das CNVC den ZTs, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

IV. MITTEILUNG BEI NICHTEINHALTUNG DER VEREINBARUNG

Das CNVC kann eine Mitteilung über das Nichteinhalten des Vertrags ausstellen, wenn die Organisation berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass ein:e ZT Handlungen vorgenommen hat, die den Ruf des CNVC schädigen und/oder Haftungsprobleme für das CNVC verursachen könnten.

1. Art der Mitteilung

Der/die ZT wird per E-Mail (über die von ihm/ihr beim CNVC angegebene E-Mail-Adresse) benachrichtigt und aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen zu antworten. Es liegt in der Verantwortung der ZTs, sicherzustellen, dass die in der CNVC-Datenbank hinterlegte E-Mail-Adresse auf dem neuesten Stand ist.

2. Verfahren

Wenn das CNVC feststellt, dass ein:e ZT gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung verstoßen hat, setzen sich ein Vorstandsmitglied und der Geschäftsführer mit der/dem ZT in Verbindung, um die Situation zu erörtern, nach Lösungen zu suchen und Vereinbarungen anzustreben, die den Bedenken der Organisation Rechnung tragen und gleichzeitig den Bedürfnissen des/der ZTs gerecht werden.

Führt dies zu keinem für beide Seiten zufriedenstellenden Ergebnis, wird als nächster Schritt ein Klärungsprozess eingeleitet, zu dem die folgenden Parteien eingeladen werden:

  • Der/die ZT, der/die sich entgegen der Trainer:innenvereinbarung verhalten haben soll
  • Person, die das Nichteinhalten der Trainer:innenvereinbarung wahrnimmt.
  • Ein oder mehrere Vorstandsmitglieder
  • Geschäftsführer
  • Ein:e in GFK oder Mediation ausgebildete:r Moderator:in, mit der/dem alle Parteien einverstanden sind (wenn sich CNVC und ZT nicht auf eine Person einigen können, wird der Programm Ressourcen Kreis (Program Resource Circle) gebeten, eine:n Moderator:in zu ernennen).

Wenn der/die betreffende ZT, nicht bereit ist, am Klärungsprozess (z.B. Restorative Circle) teilzunehmen, oder wenn dieser Prozess nicht zu einem für beide Seiten annehmbaren Ergebnis führt, wird das CNVC eine:n Schlichter:in des International Centre for Dispute Resolution (Internationales Zentrum für Streitbeilegung) beauftragen. Alle Parteien verpflichten sich, sich an das Ergebnis dieses Verfahrens zu halten.

V. AUSSETZUNG ODER WIDERRUF DES ZT-STATUS

Wenn die oben beschriebenen Verfahren zur Behebung der Probleme fehlgeschlagen sind, wird das CNVC den/die ZT benachrichtigen, dass sein/ihr Status als ZT ausgesetzt ist. Die Benachrichtigung erfolgt auf dem Weg, der am besten geeignet ist, den/die ZT tatsächlich zu erreichen, einschließlich einer Benachrichtigung per E-Mail.

1. Verpflichtung des/der ZT bei der Mitteilung über die Aussetzung

Nach Erhalt der Mitteilung des CNVC, dass der ZT-Status ausgesetzt oder widerrufen wird, stellt der/die ZT die Verwendung aller Mittel die ihm/ihr durch diese Vereinbarung zugestanden werden und im Zusammenhang mit der Förderung oder Durchführung von ZT-Trainingsmaßnahmen stehen, unverzüglich ein. Dies gilt einschließlich, aber nicht beschränkt auf :

  • die Verwendung des CNVC-Markenzeichens
  • die Verwendung des Titels: CNVC-zertifizierte:r Trainer:in

2. Anspruch auf Wiederherstellung des Status eines/einer ZTs nach einer Aussetzung

ZTs haben trotz Aussetzung in Zukunft erneut die Möglichkeit, eine neue Vereinbarung mit dem CNVC abzuschließen. Die Entscheidung über eine erneute Anerkennung als ZT liegt vollständig im Ermessen des CNVC und wird im Einklang mit dem Zweck und dem Ethikkodex des CNVC getroffen.

VI. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

1. Adressen für Benachrichtigungen

Jede in dieser Vereinbarung vorgesehene Mitteilung gilt als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie per Einschreiben oder elektronischer Post an die unten angegebene Adresse der jeweiligen Partei geschickt wird.

2. Anschrift des CNVC

Center for Nonviolent Communication (Zentrum für Gewaltfreie Kommunikation)

1401 Lavaca Street #873

Austin, Texas 78701-1634 Vereinigte Staaten

E-Mail Adresse: [email protected]

3. Unterstützung des CNVC

ZTs erklären sich bereit, einen jährlichen finanziellen Beitrag an das CNVC zu leisten. Dies dient dazu, den Fortbestand der Organisation zu sichern und ZTs auf der ganzen Welt zu unterstützen, indem sie die Sichtbarkeit der ZTs erhöht und als zentraler Knotenpunkt für das globale Netzwerk für GFK dient.

Um den Fortbestand der Organisation nachhaltig zu unterstützen, bittet das CNVC um einen jährlichen Trainer:innenbeitrag (Annual Trainer Survey = ATS) in Höhe von $ 300 (USD) oder mehr. Wenn ZTs aufgrund persönlicher, wirtschaftlicher oder struktureller Umstände nicht in der Lage sind, diesen Betrag zu zahlen, bittet das CNVC die ZTs, einen Betrag unter Berücksichtigung der folgenden Faktoren beizusteuern :

  • Zahlungsvermögen: Welche finanziellen Mittel stehen Dir zur Verfügung?
  • Bereitschaft, das CNVC zu unterstützen: Wie viel möchtest Du geben, um die Verbreitung der GFK in der Welt zu unterstützen?
  • Der Wert, den Du erhältst: Wie wird Dein Leben durch die Verbindung mit dem CNVC bereichert? Auf welche Weise hilft Dir die Zertifizierung als Trainer:in, die GFK in der Welt zu verbreiten?

Das CNVC bittet Dich, den Dir maximal möglichen Betrag zu wählen, der es Dir aber gleichzeitig erlaubt, Deinen eigenen Lebenserhalt und Dein Wohlbefnden zu sichern. Auch wenn der Betrag, den Du zahlen magst, $ 0 (USD) ist, bitten wir Dich, in der jährlichen Trainer:innenumfrage (Annual Trainer Survey = ATS) diesen für dich stimmigen Beitrag anzugeben. Damit trägst Du dazu bei, dass CNVC unter anderem wichtige Informationen über ZTs erfahren und erfassen kann.

Mit dem jährlichen Trainer:innenbeitrag (Trainer Fee) werden die Kosten für das CNVC-Zertifizierungsprogramm und die damit verbundenen Aktivitäten sowie die Pflege der CNVC-Website, die Aufzeichnungen, Weiterleitung von Empfehlungen, Unterstützung des Zugangs und Anbindung der ZTs an die Gemeinschaft finanziert. Nach dem Ausfüllen der jährlichen Trainer:innenumfrage erhältst Du Hinweise, wie Du Deinen jährlichen Trainer:innenbeitrag leisten kannst.

4. Änderung des Zertifizierungsstatus

ZTs können ihre Rolle als ZT jederzeit aufgeben, indem sie die CNVC-Zertifizierungsabteilung schriftlich unter [email protected] informieren. ZTs, die zurückgetreten sind und anschließend ihren Status als ZT wiederherstellen möchten, erklären sich damit einverstanden, die Zertifizierungsabteilung zu kontaktieren und die Schritte zur Wiederaufnahme zu vereinbaren, bevor sie die Trainer:innenvereinbarung unterzeichnen.

5. Anerkennung / Inkrafttreten

Ich habe das Leitbild und den Ethikkodex sowie alle anderen Bedingungen dieser Vereinbarung gelesen und verstanden (siehe oben). Mit meiner Unterschrift erkenne ich an, dass ein wesentliches Element der Gegenleistung für die Zuerkennung der Zertifizierung als CNVC Zertfizierte:r Trainer:in (ZT) meine Zusage ist, dass ich mich nach besten Kräften bemühen werde, meine Handlungen in Bezug auf meine Tätigkeit als ZT mit dem Leitbild und dem Ethik-Kodex des CNVC in Einklang zu bringen. Mein Versäumnis, dies zu tun, wird als wesentliche Vertragsverletzung und Grund für die Aussetzung der erteilten Zertifizierung angesehen.

Ich bestätige, dass ich vor meiner Unterschrift die Möglichkeit hatte, einen Rechtsanwalt oder Rechtsberater zu konsultieren.

Diese Vereinbarung wird erst nach Unterzeichnung und Aushändigung durch beide Parteien wirksam und keine andere Verhaltensweise, mündliche Vereinbarung oder schriftliche Notizen binden die Parteien in Bezug auf den in dieser Vereinbarung enthaltenen Gegenstand außer dieser Vereinbarung selbst. Diese Vereinbarung kann elektronisch unterzeichnet und zugestellt werden, wobei die damit zugestellte Fassung als Original gilt.

Jede Person, die dieses Abkommen im Namen einer Vertragspartei unterzeichnet, wurde ordnungsgemäß unterrichtet und bevollmächtigt, dieses Abkommen zu unterzeichnen und zu übergeben.

6. CNVC

Center for Nonviolent Communication (Zentrum für Gewaltfreie Kommunikation)

Jeff Brown, Geschäftsführer

03-March-2023

ANHANG 1: LEISTUNGEN DIE DAS CNVC FÜR ZTs GEMÄSS DER VEREINBARUNG BEREITSTELLT

1. Das CNVC nimmt die folgenden Funktionen zur Unterstützung der ZTs wahr:

  • Pflege der Website cnvc.org
  • Beantwortung von Anfragen der Öffentlichkeit
  • Weiterleitung von Anfragen und Angeboten an ZTs
  • Unterhaltung einer virtuellen Buchhandlung / eines Online-Shops für Lernmaterialien zur GFK (der Verkauf erfolgt über andere Händler)
  • Entwicklung und Förderung von internationalen Intensivtrainings (IITs) und anderen vom CNVC organisierten Veranstaltungen
  • Unterstützung der Öffentlichkeit bei der Kontaktaufnahme mit ZTs
  • Administrative Hilfestellung für das Zertifizierungsprogramm, einschließlich der Förderung von Kandidat:innen und Assessor:innen
  • Administrative Unterstützung an, wenn ZTs mit Konflikten konfrontiert sind.

2. Die Bezeichnung als "CNVC Zertifizierte:r Trainer:in", einschließlich der Verwendung der Namen "CNVC" und "Zentrum für Gewaltfreie Kommunikation" zusammen mit dem CNVC-Logo und dem Markenzeichen.

3. Die Teilnahme an vom CNVC gesponserten Schulungen, wie z.B. IITs, ist je nach CNVC-Ressourcen, im Rahmen der verfügbaren Plätze, gebührenfrei oder zu ermäßigten Gebühren, möglich. Das CNVC kann nach eigenem Ermessen die Anzahl der verfügbaren Plätze begrenzen. Die ZTs tragen ihre Reise-, Unterkunfts- und sonstigen Kosten selbst.

4. Die Möglichkeit in ein IIT-Trainer:innenteam aufgenommen zu werden, setzt voraus, die Trainer:innen haben die aktuell geltenden Schritte der Erneuerung ihres ZT Status vollzogen. IIT-Trainer:innen werden vom CNVC nur dann unter Vertrag genommen und bezahlt, wenn sie die aktuellste jährliche Trainer:innenumfrage (ATS) ausgefüllt, eingereicht und den jährlichen Trainer:innenbeitrag entrichtet haben (siehe Abschnitt VI 3 dieses Dokuments).

5. Nutzung der Webseite www.cnvc.org und spezifischer Funktionen für die Unterstützung von CNVC-ZTs, einschließlich:

  • Veröffentlichung und Verbreitung von Profilinformationen in einer zugänglichen Datenbank von ZTs.
  • Veröffentlichung und Werbung für bevorstehende Veranstaltungen in einem Online-Trainingsverzeichnis.
  • E-Mails an CNVC-Unterstützer:innen mit abgestimmten und genehmigten Inhalten, die Hinweise auf bevorstehende Trainings und Werbung für Veranstaltungen zur GFK enthalten. Zugang zum Global Home für ZTs, um Materialien und Lehrpläne auszutauschen, Trainer:innenberatung und Unterstützung anzubieten und zu erhalten.
  • Zugriff auf das Global Home, um Materialien und Lehrpläne zu teilen, Trainingsratschläge anzubieten und zu erhalten und Unterstützung zu suchen.

6. Darüber hinaus sind gemäß der am 09-Aug-2020 aufgenommenen Satzung alle ZTs automatisch Mitglieder des CNVC. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme in allen zur Abstimmung gestellten Angelegenheiten. ZTs sind stimmberechtigt, wenn sie die Anforderungen der CNVC Trainer:innenvereinbarung für das betreffende Jahr erfüllen. Die Stimmrechte der Mitglieder beziehen sich auf:

  • Wahlen der Verwaltungsratsmitglieder
  • Änderungen der Geschäftsordnung
  • Beschlüsse bei Mitgliederversammlungen

7. Nach der Unterzeichnung dieser Vereinbarung sind die ZTs berechtigt, Folgendes zu nutzen:

  • Name "Center for Nonviolent Communication" oder “CNVC”;
  • Logo des Zentrums für Gewaltfreie Kommunikation;
  • Trainingsmaterialien, die den Namen oder das Logo des CNVC enthalten;
  • Titel "CNVC-Zertifizierte:r Trainer:in" oder "Zertifizierte:r Trainer:in beim CNVC".

ANHANG 2: VERABREDUNGEN, DIE ZTs GEMÄSS DER VEREINBARUNG EINGEHEN

Gemäß der Vereinbarung werden ZTs:

1. Die Grundwerte der GFK aufrechterhalten. Die GFK klar von anderen Lehren, Konzepten, Fähigkeiten, Methoden oder Philosophien unterscheiden, auch wenn diese mit der GFK übereinstimmen.

2. Eine kontinuierliche und klare Verbindung zum CNVC und dessen Anerkennung fördern.

  • Zeige Präsenz in der internationalen Gemeinschaft, indem Du das CNVC auf allen von Dir produzierten Medien oder Materialien wie Visitenkarten, Unterschriften, Broschüren und Webseiten erwähnst.
  • Nutze die Unterschrift CNVC Certified Trainer, "CNVC-Zertifizierte:r Trainer:in" oder eine gleichwertige Übersetzung.

3. Sich innerhalb der ZT-Gemeinschaft gegenseitig unterstützen durch:

  • Weitergabe von Handouts und anderen Trainingsmaterialien untereinander und mit dem CNVC unter Nennung des Urhebers.
  • Kontaktaufnahme mit ZTs und Gemeinschaften der GFK, bevor Du öffentliche Veranstaltungen zur GFK in deren Region initiierst, um eine mögliche Zusammenarbeit, Verbindung und Nachbereitung zu ermöglichen.
  • Zusammenarbeit mit anderen ZTs in Deiner Region und Koordination von Veranstaltungen in neuen Gebieten, wann immer dies möglich oder sinnvoll ist.

4. Andauerndes Lernen durch folgende Maßnahmen unterstützen:

  • Einholung von Feedback von den Seminarteilnehmenden.
  • ZT-Kolleg:innen, CNVC-Mitarbeitenden und Mitgliedern der Gemeinschaft Feedback geben, damit wir alle in unserem Verständnis der GFK und in unserer Fähigkeit, das Bewusstsein für GFK in der Welt zu fördern, wachsen können.
  • Zusammenarbeit mit und Teilnahme an Workshops anderer ZTs und Angebot der Teilnahme für andere CNVC-Mitglieder ohne Gebühr oder zu einem reduzierten Preis.
  • Mitwirkung in einer Gemeinschaft für GFK. Wir ermutigen Dich ausdrücklich, Dich an bestehenden Gemeinschaften für GFK in Deiner Region zu beteiligen und/oder, wenn möglich, solche zu gründen, um zu lernen, zu wachsen und mit Kolleg:innen zusammenzuarbeiten.

5. Den Auftrag des CNVC unterstützen, indem sie zur Vernetzung beitragen, z.B. Trainings, Workshops oder Konfliktklärungen anbieten und Kontakte zu anderen ZTs ermöglichen/suchen, um sich gegenseitig zu unterstützen.

6. Es in Erwägung ziehen, die Zielsetzung des CNVC durch zusätzliche finanzielle Beiträge zu unterstützen, wenn sie die finanziellen Mittel dazu aufbringen können. Finanzielle oder Sachspenden an das CNVC oder regionale und lokale Gruppen helfen, die Verbreitung der GFK in der Welt zu fördern. Neben dem vereinbarten Beitrag für CNVC-ZTs, der im Abschnitt "Unterstützung des CNVC" genannt wird, bitten wir Dich, zusätzliche Beiträge zu leisten, wenn diese aus freien Stücken gegeben werden und es Dir gleichzeitig ermöglicht, deine finanzielle Stabilität zu erhalten.

Ich erkläre mich mit den oben beschriebenen Regelungen einverstanden, um ab dem unten angegebenen Datum zertifizierte:r CNVC-Trainer:in zu sein. Diese Bedingungen gelten so lange, bis eine neue Vereinbarung vom CNVC erstellt wird.


Hinweis: Diese überarbeitete Trainer:innenvereinbarung wurde von einer Arbeitsgruppe (TA-Task Force) erstellt, die von Oktober 2022 bis Februar 2023 arbeitete. Diese wurde moderiert von: Lorna Ritchie, zertifizierte Trainerin (Deutschland); Jeff Brown, Geschäftsführer CNVC (U.S.)

Deutsche Übersetzung: Jürgen Licht, Linda Mentner & Lorna Ritchie, CNVC Zertifizierte Trainer:innen, Deutschland

Ich erkläre mich mit den oben beschriebenen Regelungen einverstanden, um ab dem unten angegebenen Datum zertifizierte:r CNVC-Trainer:in zu sein. Diese Bedingungen gelten so lange, bis eine neue Vereinbarung vom CNVC erstellt wird.

Verwende Deine Maus oder Deinen Finger, um hier zu unterschreiben.